Nico Kramer

KFZ Sachverständigenbüro Nico Kramer

KFZ-Sachverständigenbüro

 
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Gutachten Lexikon

Alt Schäden

Unreparierte Unfallschäden, die auf frühere Schadensereignisse zurückzuführen sind.

AKB

Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung

Abzüge

siehe N.F.A. bzw. Wertverbesserrung

Fahrzeugzustand

Zustand, in dem sich das Fahrzeug unmittelbar vor Schadenseintritt befand.

Merkantile Wertminderung

Betrag, den das Fahrzeug an Marktwert nach einem Unfall verliert, obwohl eine sach- und fachgemäße Reparatur stattgefunden hat. Festlegung durch Sachverständigen unter Berücksichtigung verschiedener Berechnungsmodelle und den Marktbedingungen für das Fahrzeug.

N.F.A. - Neu für alt

Laut Versicherungsvertrag, (siehe AKB § 13 Abs.5 / (Fahrzeug-) Kaskoversicherung) wird von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht.

Notreparatur

Die Stellungnahme zur Notreparatur ist ein Bestandteil des Haftpflichtgutachtens. Es wird in Frage gestellt, ob das unfallgeschädigte Fahrzeug notdürftig, ohne unverhältnismäßigen Aufwand, in fahrfähigen und verkehrssicheren Zustand gebracht werden kann, damit es für die Dauer der Wiederbeschaffung bzw. die Dauer bis zum Beginn der Reparatur weiterhin genutzt werden kann.
( § 254 BGB, Schadenminderungspflicht)

Nutzungsausfallentschädigung

Geldbetrag, den der Geschädigte für die unfallbedingte Ausfallzeit seines Fahrzeuges in Anspruch nehmen kann, wenn er auf die Nutzung eines Mietfahrzeuges verzichtet. Die Einschätzung erfolgt je nach Fahrzeugtyp mit Hilfe einer anerkannten Tabelle.

Reparaturdauer

Die reine Reparaturdauer wird im Gutachten durch den Sachverständigen angegeben und ist auf Grund der Schadenminderungspflicht ( § 254 BGB) soweit wie möglich zu begrenzen.

Reparaturwürdigkeit

Entscheidung über die Wirtschaftlichkeit der Reparatur. Liegt ein unechter, ein wirtschaftlicher oder sogar ein technischer Totalschaden vor? Zur Berücksichtigung kommen Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Restwert.

Reparaturkosten

Kosten, die in der Werkstatt nach Wahl des Geschädigten erforderlich sind, um das unfallgeschädigte Fahrzeug sach- und fachgerecht zu reparieren.

Sonderzubehör

Werkseitig und privat nachgerüstete Extras, die maßgeblich den Wiederbeschaffungswert und eventuell die Wiederbeschaffungsdauer des Fahrzeuges
beeinflussen.

Technische Wertminderung

Unfallbedingte Wertminderung des Fahrzeuges, wenn trotz sach- und fachgerechter Reparatur der ursprüngliche Zustand nicht mehr hergestellt werden kann. (z.B. Ersatzteile nicht mehr lieferbar)

Umbaukostenpauschale

Pauschalbetrag, der im Falle des Totalschadens für den Umbau von Sonderzubehör in das neue Fahrzeug erforderlich ist

Vorschäden

Reparierte Unfallschäden, die auf frühere Schadensereignisse zurückzuführen sind

Wertverbesserung

Betrag, um den der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges steigt, wenn im Zuge der Reparatur, Altschäden beseitigt oder stark gebrauchte
Verschleißteile erneuert werden.
Die Stellungnahme zur Wertverbesserung ist ein Bestandteil des Haftpflichtgutachtens. Ein entsprechender Betrag kann dem Geschädigten in
Anrechnung gestellt, bzw. von den Reparaturkosten abgezogen werden.

Der Unterschied zwischen Kasko- und Haftpflichtschaden


Haftpflichtschaden - Schaden bei unverschuldetem Unfall

Der Schädiger und dessen Versicherung sind laut Gesetz zum Schadenersatz verpflichtet. Der Geschädigte stellt seine begründeten Ansprüche an die Haftpflicht-versicherung des Schädigers.

Der Schadensersatzanspruch bezieht sich auf alle Schäden die dem Geschädigten zugefügt wurden:

Personenschaden, Sachschaden, Vermögensschaden.

Zur Feststellung des Sachschadens und zur Sicherung der Schadensbeweise empfiehlt sich die Einschaltung eines freien, unabhängigen KFZ-Sachverständigen. Zur Abwicklung der Schadenregulierung von Seiten des Geschädigten empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.

Kaskoschaden - Schaden bei selbst verschuldetem Unfall.

Der Kaskoschaden deckt laut Vertrag Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherungsnehmers. Die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers sowie die im Versicherungsfall zu erbringenden Leistungen der Versicherung können je nach Versicherungsgesellschaft und individuellem Versicherungsvertrag (AKB) unterschiedlich sein.

Die Kaskoversicherung gliedert sich nach:

  • Teilkaskoversicherung
  • Diebstahl
  • Glasbruchschaden
  • Brand und Explosion
  • Kurzschluss- und Schmorschäden
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Überschwemmungsschäden
  • Haarwildschäden
  • Vollkaskoversicherung
  • alle Bereiche der Teilkasko
  • selbstverschuldeter Unfall
  • mut- oder böswillige Beschädigungen durch Handlungen Fremder

Die Höhe der Selbstbeteiligung ist im jeweiligen Versicherungsvertrag festgeschrieben. Aufgrund des abgeschlossenen Versicherungsvertrages hat die Versicherungsgesellschaft das Recht zu entscheiden (Weisungsrecht) ob auf ihre Kosten ein Sachverständiger mit der Besichtigung und Begutachtung des Unfallfahrzeuges beauftragt wird.

Der Versicherungsnehmer hat jedoch in jedem Fall die Möglichkeit, bei bestehenden Unstimmigkeiten von sich aus einen KFZ-Sachverständigen hinzuzuziehen.

Es empfiehlt sich hierbei, mit der eigenen Rechtsschutzversicherung Kontakt aufzunehmen, um die Kostenübernahme für ein Sachverständigenverfahren nach § 14 (AKB) abzustimmen.

Kontakt:

KFZ-Sachverständigenbüro
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Hagedornstr. 28
12487 Berlin

Tel.: 030 / 673 04 346
Fax: 030 / 673 04 347
Mobil: 01577 / 196 18 25

E-Mail: info@svkramer.de


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